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   BSG, 15.07.1982 - 5b BJ 90/81   

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https://dejure.org/1982,14365
BSG, 15.07.1982 - 5b BJ 90/81 (https://dejure.org/1982,14365)
BSG, Entscheidung vom 15.07.1982 - 5b BJ 90/81 (https://dejure.org/1982,14365)
BSG, Entscheidung vom 15. Juli 1982 - 5b BJ 90/81 (https://dejure.org/1982,14365)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 15.07.1982 - 5b BJ 90/81
    Das Revisionsgericht muß nach Zulassung der Revision die Möglichkeit haben, die klärungsbedürftige Rechtsfrage sachlich zu entscheiden (vgl. BSG in SozR 1500 § 160 Nr. 39 mwN).
  • BGH, 12.04.1978 - 3 StR 58/78

    Revision wegen Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BSG, 15.07.1982 - 5b BJ 90/81
    In welchem Umfang eine Änderung nötig ist, hatte das Präsidium des SG nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und unterliegt grundsätzlich nicht der Nachprüfung des Revisionsgerichts (vgl. BGH ST 22, 237, 239; BGH in NJW 1978, 1444).
  • BGH, 25.09.1975 - 1 StR 199/75

    Überlastung einer Strafkammer - Änderung des Geschäftsverteilungsplans im Laufe

    Auszug aus BSG, 15.07.1982 - 5b BJ 90/81
    In einem solchen Fall darf ein Spruchkörper neu gebildet und besetzt werden (vgl. BGH in NJW 1976, 60), wobei das Präsidium die Kriterien für die Abgabe der Sachen bestimmt (vgl. BGH in DRiZ 1980 Nr. 147, 148).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 83/00 B

    Nachprüfung der Änderung des Geschäftsverteilungsplan des Berufungsgerichts im

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der vom Präsidium bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG getroffenen Maßnahmen ist das BSG allerdings auf die Prüfung beschränkt, ob das Präsidium die Grenzen des ihm eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens verlassen oder willkürliche Neuregelungen getroffen hat (BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1999 - 11 B 37/98 - unter Hinweis auf den Beschluß vom 18. März 1982 - 9 CB 1076.81, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35 S 9; BGH, Beschluß vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00 -, BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung Nr. 4; vgl auch BFH vom 26. September 1990 - IV R 121/98 - unter Hinweis auf BGH NJW 1977, 995 sowie BSG SozR 1720 § 21e Nr. 2 S 2 unter Hinweis auf BGHSt 22, 237, 239).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 82/00 B

    Nachprüfung der Änderung des Geschäftsverteilungsplan des Berufungsgerichts im

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der vom Präsidium bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG getroffenen Maßnahmen ist das Revisionsgericht allerdings auf die Prüfung beschränkt, ob das Präsidium die Grenzen des ihm eingeräumten pflichtgemäßen Ermessens verlassen oder willkürliche Neuregelungen getroffen hat (BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1999 - 11 B 37/98 - unter Hinweis auf den Beschluß vom 18. März 1982 - 9 CB 1076.81, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35 S 9; BGH, Beschluß vom 19. April 2000 - 3 StR 32/00 -, BGHR GVG § 21e Abs. 3 Änderung Nr. 4; vgl auch BFH vom 26. September 1990 - IV R 121/98 - unter Hinweis auf BGH NJW 1977, 995 sowie BSG SozR 1720 § 21e Nr. 2 S 2 unter Hinweis auf BGHSt 22, 237, 239).
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